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Sexueller Mißbrauch von Kindern
- Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
- ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
- auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
sexlex24 siehe auch:
[siehe auch:- KindsMißbrauch
- Mißbrauch
- Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- Mißbrauch von Jugendlichen
- Mißbrauch von Kindern
- Mißbrauch von Schutzbefohlenen
- Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
- Mißbrauchs
- Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
- sexueller Mißbrauch
- Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
- Sexueller Mißbrauch von Kindern
- Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
- Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
- Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
sexlex24 69 Texte zum Thema § 176
§ 176 § 176a § 176b § 218 ACHT Ausland Behan Bis breite Darstellungen Deut dring dur Eindringen Einrichtung Eins Fall Fangen FÜNF Gefangenen gerechnet Gern halb Jahr Jahre Kindersex Kindes Körperliche Kranken Lang leben let lf Mach Mache Nach Nehmen nimmt piel Pre richt Schädigung Schwere schweren See Sexualverbrechen Sexuelle Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen Slang Soll son steh Strafrecht teilten Träger unter urteilten versuch Vier vorne Wäre wenigsten wenigstens Wide zehn zeigen Zweisexlex24 1 Frage
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sexlex24 69 Texte zum Thema "§ 176"
- § 176
- § 176a
- § 176b
- § 218
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